ZE – Zahnersatz Leistungen
Zahnersatz bei Schlicke
Fehlt ein Zahn oder ist er stark zerstört, kann Zahnersatz infrage kommen. Hier erfahren Sie, welche Arten es gibt, wie Festzuschuss und Eigenanteil zusammenhängen und welche Fragen Sie vorab klären können.
Fehlt ein Zahn, ist ein Zahn stark zerstört oder fällt das Kauen zunehmend schwer, kann Zahnersatz infrage kommen. Er soll Lücken schließen und die Funktion des Gebisses wiederherstellen. Welche Versorgung sinnvoll ist, hängt vom Befund ab. Zahnersatz gehört zum Leistungsangebot der Zahnarztpraxis Schlicke in Glinde.
Wann kommt Zahnersatz infrage?
Fehlende Zähne können das Aussehen verändern und das Kauen erschweren, vor allem im Seitenzahnbereich. Fehlt ein Frontzahn, kann auch die Aussprache beeinträchtigt sein. Zudem können benachbarte Zähne in eine Lücke kippen oder gegenüberliegende Zähne in sie hineinwandern. Ist ein Zahn in großen Teilen zerstört, kann eine Krone infrage kommen. In Ausnahmefällen kann es aber auch angezeigt sein, eine Lücke im Seitenzahnbereich nicht zu versorgen; auch das wird anhand des Befunds abgewogen. (kzbv.de)
In unserer Praxis steht der Erhalt eigener Zähne an erster Stelle, soweit er möglich und sinnvoll ist. Zahnersatz wird dann zum Thema, wenn ein Zahn bereits fehlt oder sich nicht mehr erhalten lässt.
Welche Arten von Zahnersatz gibt es?
Grundsätzlich lassen sich festsitzende, herausnehmbare und kombinierte Versorgungen unterscheiden:
- Festsitzend: Kronen überdecken einen geschädigten Zahn. Brücken überspannen eine Lücke und werden an den Nachbarzähnen befestigt, die dafür beschliffen werden.
- Herausnehmbar: Teilprothesen ersetzen mehrere fehlende Zähne und werden an verbliebenen eigenen Zähnen verankert, etwa mit Klammern. Vollprothesen ersetzen alle Zähne eines Kiefers.
- Kombiniert: Hier werden festsitzende und herausnehmbare Teile verbunden, zum Beispiel wenn eine Teilprothese über Teleskopkronen auf überkronten eigenen Zähnen sitzt. (kzbv.de)
Daneben gibt es Implantate. Das sind künstliche Zahnwurzeln, auf denen Zahnersatz befestigt werden kann. Jede Versorgungsart hat Vor- und Nachteile: Für eine Brücke müssen zum Beispiel die Pfeilerzähne abgeschliffen werden. Welche Möglichkeit zu Ihrer Situation passt, lässt sich erst nach einer Untersuchung beurteilen. (kzbv.de)
Heil- und Kostenplan, Festzuschuss und Eigenanteil
Vor der Behandlung erstellt die Zahnarztpraxis einen Heil- und Kostenplan. Er wird elektronisch an Ihre Krankenkasse übermittelt; Sie erhalten eine ausgedruckte Zusammenfassung mit der geplanten Therapie und den Kosten. Die Krankenkasse prüft und bewilligt den Plan, bevor die Behandlung beginnt. Die Zusage ist ein halbes Jahr gültig. (kzbv.de)
Gesetzlich Versicherte erhalten einen befundbezogenen Festzuschuss. Er deckt 60 Prozent der Durchschnittskosten der sogenannten Regelversorgung ab. Wer das Bonusheft fünf Jahre lückenlos geführt hat, erhält 70 Prozent, nach zehn Jahren 75 Prozent. Kosten, die über den Zuschuss hinausgehen, tragen Sie als Eigenanteil. Das gilt auch, wenn Sie sich für eine aufwendigere oder eine andere Versorgung als die Regelversorgung entscheiden. Für Versicherte mit geringem Einkommen gibt es eine Härtefallregelung: Wählen sie die Regelversorgung, übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig. Diese Angaben haben den Stand Januar 2026. (kzbv.de)
Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung, hängt die Erstattung von Ihrem Tarif ab. Klären Sie mit dem Versicherer vorab, welchen Anteil er für die geplante Versorgung übernimmt.
Fragen für das Beratungsgespräch
Notieren Sie Ihre Fragen gern vorab. Zum Beispiel:
- Was zeigt der Befund, und lässt sich der betroffene Zahn noch erhalten?
- Welche Arten von Zahnersatz kommen in meinem Fall infrage, und worin unterscheiden sie sich?
- Was entspricht der Regelversorgung, und welche Mehrkosten entstehen bei einer anderen Versorgung?
- Wie hoch ist voraussichtlich mein Eigenanteil?
- Wie pflege ich den Zahnersatz, und welche Kontrollen sind danach sinnvoll?
Bringen Sie Ihr Bonusheft mit. Damit der höhere Zuschuss berücksichtigt werden kann, muss die Praxis davon wissen. (kzbv.de)
Beratung zu Zahnersatz bei Schlicke
Wenn Ihnen ein Zahn fehlt, ein Zahn stark beschädigt ist oder Sie schlechter kauen können als früher, können Sie Kontakt mit unserer Praxis aufnehmen. Nutzen Sie dafür das Kontaktformular oder rufen Sie uns unter +49 40 7105226 an. Im Gespräch erklären wir Ihnen den Befund und die infrage kommenden Möglichkeiten verständlich, damit Sie in Ruhe entscheiden können.
Quellen
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Zahnersatz (externe Seite)
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Teilprothesen (externe Seite)
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Festzuschuss und Eigenanteil (externe Seite)
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Zahnersatz: Antrag bis Abrechnung (externe Seite)
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